Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner.
Lärm
• Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten.
Lüften
• Die Wohnung ist in jeder Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Empfehlung: Morgens und abends 10 Minuten Stoßlüften. Wichtig: Auch im Winter.
Fahrzeuge
• Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.
• Beim Befahren der Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
• Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
Reinigung
• Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter.
Sicherheit
• Das Grillen mit Holzkohle ist auf der Terrasse grundsätzlich nicht gestattet.
• Fenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln.
Sonstiges
• Rauchen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet.